Der Grundstückskaufvertrag

Wir unterstützen Sie bei Ihrem Immobilienverkauf! Damit Sie als Käufer bei einem so wichtigen Vorgang sachgemäß beraten werden und um Risiken zu vermeiden, bieten wir unsere Mitwirkung an.

Ein Grundstückskaufvertrag muss immer bei einem Notar abgeschlossen werden.

Wir achten insbesondere darauf Sie vor ungesicherten Vorleistungen zu schützen und Ihnen den rechtssicheren, lastenfreien Erwerb der Immobilie zu ermöglichen.

Vor der Beurkundung des Grundstückskaufvertrages informieren wir uns über die Eigentumsverhältnisse und die Belastungen auf dem Grundstück über die Einsichtnahme in das Grundbuch.

Der Übertragungsvertrag

Jeder beschäftigt sich in seinem Leben irgendwann mit der Frage, was nach seinem Tod mit seinen Besitztümern geschehen soll.

Häufig taucht auch die Idee auf, ob man nicht besser schon zu Lebzeiten Teile des Vermögens, z.B. auf die Kinder überschreiben soll.

Bei diesem Prozess, den man in der Fachsprache „vorweggenommene Erbfolge“ oder auch Übergabe- bzw. Übertragungsvertrag nennt, stehen wir Ihnen gern behilflich zur Seite.

Das Testament

Gehen Sie mit einem notariell beurkundeten Testament auf Nummer sicher.

Häufig entspricht ein selbst verfasstes Testament nicht allen formalen Anforderungen. Dadurch entstehen oft zusätzliche Kosten. Vermeiden Sie dies mit unserer Hilfe!

Außerdem ersparen Sie Ihren Erben mit einem notariellen Testament das komplizierte Erbscheinverfahren. Er kann das Erbe stattdessen unverzüglich antreten.

Der Erbvertrag

Ein Erbvertrag ist eine Vereinbarung, mit der Sie sich gegenüber einem Dritten verbindlich verpflichten, dieser Person Vermögen im Falle Ihres Todes zu übertragen.

Im Gegensatz zur Errichtung eines Testaments muss der Erblasser nicht nur testierfähig, sondern auch voll geschäftsfähig sein. Ein Erbvertrag muss notariell beurkundet werden und der Erblasser kann den Erbvertrag nur persönlich schließen. Mit einem Erbvertrag bindet sich der Testierende, da er diesen Vertrag in der Regel nicht frei und einseitig widerrufen kann.

Der Ehevertrag

Ehevertrag – das klingt furchtbar unromantisch. Trotzdem kann unsere Hilfe sinnvoll sein. Wer rechtzeitig klare Regelungen trifft, hat für den schlimmsten aller Fälle gut vorgesorgt. Wir fungieren als unparteiische Berater, die Ihnen helfen den Vertrag zu verfassen, ihn für beide Parteien vor Unterschrift vorlesen und eventuell erklären. Erst dann wird dieser von Ihnen unterschrieben. Mit einem Siegel und Unterschrift des Notars wird dann der Ehevertrag beurkundet, denn nach deutschem Recht ist ein Ehevertrag nur dann gültig, wenn er von einem Notar beurkundet wurde.

Die Vorsorgevollmacht

Jeder kann durch Unfall, Krankheit oder nachlassende Kräfte im Alter in die Lage geraten, wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr selbst regeln zu können. Man sollte daher rechtzeitig vorsorgen und die Regelung dieser Angelegenheiten in vertrauensvolle Hände legen. Durch eine Vorsorgevollmacht kann in der Regel die gerichtliche Anordnung einer Betreuung vermieden werden.

Damit die Vollmacht im Fall der Fälle tatsächlich anerkannt und auch für Grundbuchzwecke tauglich ist, sollte sie von uns notariell beurkundet werden.

Die Patientenverfügung

Mit einer Patientenverfügung können Wünsche zur medizinischen Behandlung für den Fall geäußert werden, in dem ein Zustand der Entscheidungsunfähigkeit, etwa aufgrund von Bewusstlosigkeit, vorliegt. In der Patientenverfügung legen Sie schriftlich fest, ob und wie Sie in bestimmten Situationen ärztlich behandelt werden möchten. So wahren Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht und können entscheiden, welche lebenserhaltenden oder lebensverlängernden Maßnahmen für Sie getroffen werden, denn die Ärzte sind grundsätzlich an Ihren Willen gebunden.

Auf Ihren Wunsch kann Ihre Patientenverfügung zusammen mit der Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert werden.

Das Gesellschaftsrecht

Kleine und große Unternehmen können sich mit Ihren Anliegen an uns wenden. Zahlreiche Vorgänge und Tatsachen im Bereich des Handels- und Gesellschaftsrechts müssen im Handelsregister eingetragen werden. Wir übernehmen das und beraten bei Unternehmensgründungen oder Unternehmensnachfolge. 

Vereinsregister

Wichtige Änderungen innerhalb von Vereinen sind im Vereinsregister einzutragen.

Wenn es einen Wechsel im Vorstand, eine Satzungsänderung oder eine Vereinsauflösung gibt, muss der Vorstand unverzüglich eine notariell beglaubigte Anmeldung beim Registergericht einreichen. 

Wir fertigen für Sie diese Anmeldung an und sagen Ihnen, welche Unterlagen wir dazu benötigen.

Amtliche Beurkundungen und Beglaubigungen

Wir fertigen für Sie beglaubigte Abschriften von Urkunden oder Zeugnissen an. Wir beglaubigen und beurkunden Ihre Verträge und Dokumente notariell.